Kostenlose Nachhilfe

 

Wenn Sie

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

beziehen, haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das zum 1. April 2011 in Kraft trat. Dieses unterstützt Familien bei Kosten etwa für Schulausflüge, Schulbedarf und eben Lernförderungsstunden. Für alle Leistungen des BuT-Pakets muss ein Antrag beim Amt für soziale Leistungen erfolgen, nach dessen Bewilligung können Ihre Kinder kostenlos zur Nachhilfe kommen.

 

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